Antrag: Statutenänderung auf dem Schriftweg
Liebe Mitglieder der SGSPP
Im Namen des Präsidenten, Dr. med. Malte Claussen, und auf Antrag unseres Kassiers, Dr. med. Christan Imboden, stelle ich den Antrag für die Änderung der Statuten mittels schriftlicher Urabstimmung gemäss Artikel 28 der Statuten zu.
Wir sind eine junge, im Wachstum befindliche Fachgesellschaft. Sowohl das Thema Sportpsychiatrie und -psychotherapie gewinnt an Dynamik als auch das Interesse an der Mitgliedschaft in der SGSPP. Die Statuten sind, in der bisherigen Form, den Statuten anderer Fachgesellschaften entlehnt, die bereits seit vielen Jahren bestehen. Wie sich in den letzten Monaten zeigte, wird die bisherige - und so auch recht übliche - Aufnahme von Interessenten einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung, den Bedürfnissen sowohl der Interessenten als auch der SGSPP nicht gerecht. Der Vorstand empfiehlt daher, die Aufnahmemodalitäten, gemäss dem vorliegenden Antrag zur Statutenänderung, zu vereinfachen. Wenn der Vorstand die Aufnahme von Interessenten vornehmen kann und dies transparent der Mitgliederversammlung kommuniziert, wäre dies im Sinne der SGSPP. Gleiches gilt für die Aufnahme von Interessenten im laufenden Jahr und nicht nur zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung. Der erste Mitgliedsbeitrag wäre dann, je nach Aufnahmezeitpunkt, vollumfänglich oder hälftig zu bezahlen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Einrichtung der Mitgliedschaftskategorie „Institutionelle Mitglieder“. Ziel ist es, durch diese Mitglieder und deren erhöhten Mitgliedsbeitrag die finanzielle Ausstattung der Fachgesellschaft zu stützen. Durch die vorgeschlagene Regelung, eine delegierte Person zur Mitgliederversammlung abstellen zu können, die lediglich aktives Stimmrecht hat (also nicht in den Vorstand gewählt werden kann), soll die Möglichkeit einer übermässigen Einflussnahme wiederum verhindert werden. Auch dieser Änderungsvorschlag wird vom Vorstand unterstützt.
Da der Antrag zur Statutenänderung nicht mehr fristgemäss mit der Einladung zur Mitgliederversammlung versendet werden konnte, wird nun die schriftliche Urabstimmung gemäss Art. 28 der Statuten angestrebt. Auf der Mitgliederversammlung im Januar gab es einen kurzen Austausch hierüber, es wurde jedoch nicht darüber abgestimmt.
Am 02. Mai wird dann die schriftliche Abstimmung über den Antrag zur Änderung der Statuten abgestimmt. Die Wahlzettel werden separat zugestellt.
Freundliche und sportliche Grüsse
Carlos Gonzalez Hofmann
Vizepräsident, Aktuar